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Christoph Klein, die "Affaire atmed" und EU-Kommission

25 Jahre Behördenkampf von Christoph Klein in der "Affaire atmed"

Fīat justitia ruat cælum

 

(Lass Gerechtigkeit geschehen, wenn der Himmel fällt)

Die "Affaire atmed" oder als in Juristenkreisen bekannte "Klein-Saga" bildlich auf den Punkt gebracht.

Die "Affaire atmed" oder "Klein-Saga" bildlich ausgedrückt

Am 25.04.2023 fällte das EuG einen wegweisenden Beschluss in der rechtskräftig abgeschlossenen Rechtssache T-562/19 RENV, in dem festgestellt wurde, dass die EU-Kommission 25 Jahre als angebliche Hüterin und Wächterin über das Gemeinschaftsrecht gegen die Verträge verstoßen hat, in dem sie trotz unionsrechtlicher Verpflichtung keine Entscheidung für das CE-gekennzeichnete Medizinprodukt "Inhaler Broncho-Air" auf Grundlage von Art. 8 Abs. 2 der RL 93/42/EWG traf, was die erst zehnte gewonnene Untätigkeitsklage in der Geschichte des EuG darstellt und somit Seltenheitswert hat. Auch müssen die Anwaltskosten von Herrn Christoph Klein für diese Untätigkeitsklage in Höhe von rund 110.000 Euro von der EU-Kommission und somit den europäischen Steuerzahlern bezahlt werden, wobei die Kommission diese Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlen möchte, obwohl sie hierzu verpflichtet ist.

 

Hierdurch wurde trotz besseren Wissens über ein viertel Jahrhundert vorsätzlich der Zugang eines nachweislich absolut sicheren und nützlichen Medizinproduktes von der EU-Kommission zum Wohle und Nutzen aller an Asthma- und COPD erkrankten Menschen zum freien Warenverkehr innerhalb der EU mit einem geschätzten volkswirtschaftlichen finanziellen Schaden in dreistelliger Milliardenhöhe vereitelt, was sehr viele Fragen - auch in strafrechtlicher Hinsicht - aufwirft, aber Staatsanwaltschaften bislang nicht sonderlich interessierte.

 

Wenige Tage nach dem Beschluss des Gerichts in der Rs. T-562/19 RENV stellte die EU-Kommission ihre vertragswidrige Untätigkeit scheinbar nur zu Alibizwecken ein (offensichtlicher Rechtsmissbrauch, um wiederholt Zeit zu gewinnen) und übermittelte Herrn Christoph Klein einen offenkundig unionsrechtswidrigen Durchführungsbeschluss auf Grundlage der neuen seit dem 26. Mai 2021 geltenden Verordnung (EU) 2017/745 anstatt wie gerichtlich vorgegeben auf Grundlage von Art. 8 der RL 93/42/EWG zu entscheiden, der per Nichtigkeitsklage in der Rs. T-394/23  am 07.07.2023 von Christoph Klein beim EuG angefochten werden musste.

 

Die EU-Kommission versucht weiterhin seit einem viertel Jahrhundert mit unlauteren Mitteln die Rechtsprechung des EuG und EuGH zu umgehen und ignoriert weiterhin die Gewaltenteilung, was alles nichts mehr mit einer Rechtsstaatlichkeit und angeblichen Neutralität und Objetivität zu tun. Bereits der EuGH hatte in der vorausgehenden Rs. C-430/20 P explizit auf die Vorsätzlichkeit der EU Kommission sowie darauf hingewiesen, dass die Rechtsbeugung ein schweres Amtsdelikt sei, was die Kommission jedoch nicht sonderlich interessiert, da für sie die Gewaltenteilung scheinbar nicht zu gelten scheint. Das Europäische Parlament wurde darüber umfangreich informiert, ebenso über diverse Presseanfragen, hat sich jedoch nicht geäußert. Die Kleine Zeitung in Österreich und Neue Vorarlberger Tageszeitung berichteten darüber am 11.07.2023 mit dem Titel "EU-Krimi um Inhalator geht in nächste Runde".

 

Zum Verständnis

 

Für Außenstehende dürfte dieser seit Jahrzehnten andauernde Streit zwischen Christoph Klein und der EU-Kommission kaum noch verständlich und nachvollziehbar erscheinen, weshalb an dieser Stelle ein paar erklärende Erläuterungen zum Verständnis erfolgen. Weiterhin wird zum besseren Verständnis auf eine Doku der Sendung Kontrovers des Bayerischen Rundfunks (ARD) mit einer Laufzeit von rund 23 Minuten aus dem Jahre 2018 verwiesen.

 

Der EuGH hatte bereits in seinem rechtskräftigen Urteil der Rs. C-120/14 P am 22.04.2015 den sogenannten „hinreichend qualifizierten Verstoß“ (das ist ein rechtswidriger Unionsrechtsverstoß) der EU-Kommission festgestellt, denn diese war zwingend verpflichtet, eine Entscheidung im Anfang des Jahres 1998 durch die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Schutzklauselverfahren für das national verbotene CE-gekennzeichnete Medizinprodukt „Inhaler Broncho-Air“ zu treffen.

Die Unionsrechtswidrigkeit - der nach wie vor andauernden Untätigkeit der Kommission - wurde also bereits rechtskräftig vom obersten europäischen Gericht (Gerichtshof) unanfechtbar im April 2015 festgestellt, dort unter Randnummer 60 - 80 nachlesbar. Ohne eine Entscheidung der Kommission kann jedoch nicht wieder die Verkehrsfähigkeit des Produktes im gemeinsamen Binnenmarkt hergestellt werden, weshalb das Produkt seit dem Jahre 1998 faktisch weltweit aus sachfremden Gründen, die im Übrigen einen massiven Korruptionsverdacht begründen, vom Markt verbannt wurde.

 

Die Rechtsprechung des Gerichtshofs gibt vor, dass nur im Rahmen eines Schutzklauselverfahrens gemäß Art. 8 der RL 93/42/EWG die Konformitätsvermutung eines CE-gekennzeichneten Medizinproduktes - wie vorliegend beim „Inhaler Broncho-Air“ - mit tatsächlichen, realen Gefahrenbeweisen widerlegt werden kann, die es jedoch seit dem Jahre 1998 nachweislich bis heute nicht gibt. Eine abstrakte Gefahrenunterstellung, um dem Produkt ganz offenkundig eine angebliche Gefährdung von Patienten verleumderisch anzudichten, reicht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Widerlegung der Konformitätsvermutung nicht aus, weshalb der „Inhaler Broncho-Air“ eigentlich seit dem Jahre 1998 frei verkehrsfähig gewesen wäre. Jeder kann sich somit selber ausmalen, welche beträchtlichen Schäden angerichtet wurden. Im Weiteren ist beabsichtigt, das nachweislich absolut sichere und nützliche Medizinprodukt "Inhaler Broncho-Air" oder den bauartgleichen "effecto" schnellstmöglich wieder in Verkehr bringen zu können, was jedoch ohne eine gerichtlich anfechtbare Entscheidung der Kommission nicht geht, wogegen sie sich bekanntlich aufgrund ihrer seit über 24 andauernden vorsätzlichen Untätigkeit und Rechtsverweigerung wehrt.

 

Die Kommission hatte jedoch nach dem EuGH-Urteil in der Rs. C-120/14 P zum Eigenschutz fortfolgend wahrheitswidrig behauptet, dass Produkt sei angeblich vom Hersteller freiwillig vom Markt genommen worden, um zu begründen, warum sie weiterhin nicht verpflichtet gewesen wäre, eine Entscheidung treffen zu müssen, denn das Schutzklauselverfahren hätte sich deshalb von alleine erübrigt. In der nachfolgenden Rs. C-346/17 P vom 06.09.2018 wurde wiederum vom EuGH mit Urteil rechtskräftig festgestellt, dass dies nicht der Wahrheit entspricht und es hierfür keinen einzigen objektiven Beweis gibt, denn tatsächlich wurde das Produkt "Inhaler Broncho-Air" vom Hersteller nicht „freiwillig“ vom Markt genommen, sondern gegen die nationale Verbotsverfügung vielmehr Widerspruch erhoben. Die zuständigen nationalen Behörden setzten deshalb das Widerspruchsverfahren solange aus, bis eine Entscheidung auf europäischer Ebene von der Kommission vorliegen würde, die es bis heute bekanntlich nicht gibt und wogegen sich die Kommission weiterhin verbiestert unionsrechtswidrig verweigert. Spätestens mit dem EuGH-Urteil in der Rs. C-346/17 P vom 06.09.2018 hätte die Kommission unverzüglich tätig werden und eine Entscheidung treffen müssen, ob die nationale Verbotsverfügung „berechtigt“ oder „nicht berechtigt“ war.

 

Die EU-Verträge und Rechtsprechung des Gerichtshofes geben jedoch zwingend vor, dass ein Unionsrechtsverstoß durch verletzende Organe bei der EU (Kommission, Parlament, Rat etc.) und auch EU-Mitgliedsstaaten im Falle der rechtskräftigen Feststellung durch den Gerichtshof selbstständig und ohne gesonderte Aufforderung unverzüglich abgestellt werden müssen, was vorliegend niemals geschehen ist. Faktisch ignoriert also die Kommission nachweislich seit vielen Jahren vorsätzlich und selbstherrlich das Unionsrecht sowie rechtskräftige Urteile des Europäischen Gerichtshofes und setzt sich somit über das Recht und Gesetz und die Gewaltenteilung hinweg, was normalerweise schon längst Staatsanwaltschaften hätte auf den Plan rufen müssen, die jedoch ebenfalls seit Jahren nicht adäquat reagierten und keine Notwendigkeit für ernsthafte Ermittlungen sahen.

 

Im Weiteren hatte die amtierende EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei ihrer Anhörung im EU-Parlament öffentlich allen EU-Abgeordneten felsenfest beteuert (bevor sie das Einverständnis des Parlamentes zur Wahl als neue Kommissionspräsidentin bekam), dass sie sich strikt und ordnungsgemäß an die Rechtsprechung des Gerichtshofs und somit an die Gewaltenteilung halten würde. Sowohl ihre Vorgänger als auch Frau von der Leyen und der Rat wurden mehrmals nachweislich schriftlich von Christoph Klein auf die eklatanten Missstände aufmerksam gemacht, jedoch verhallten die berechtigten Proteste ständig unerhört. Selbst der Gerichtshof erwähnte diese Protestschreiben in seinem aktuellen Urteil der Rs. C-430/20 P. Mehr Ignoranz ist nicht mehr möglich. Anhand des vorliegenden Falls kann nachgewiesen werden, dass die Kommission und auch Frau von der Leyen sowie deren Vorgänger (u. a. Juncker) das EU-Parlament ganz offenkundig seit Jahren belügen bzw. täuschen und sich nicht an ihre vollmundigen Versprechungen und Zusagen und insbesondere nicht an Recht und Gesetz halten, ohne bislang ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen.  

 

Da sowohl von deutschen Behörden, deutschen Staatsanwaltschaften und deutschen Gerichten als auch von der Kommission systematisch seit Jahrzehnten ein effektiver Rechtsschutz aus sachfremden Gründen verwehrt wird, was als vorsätzliche Rechtsverweigerung (faktisch Rechtsbeugung) empfunden werden kann und man sich hiergegen als Bürger nicht effektiv wehren kann, blieb Christoph Klein nichts anderes übrig, als erneut die Kommission auf Untätigkeit zu verklagen (erneute Feststellungsklage, was eigentlich bereits vom EuGH in den Rechtssachen C-120/14 P und C-346/17 P festgestellt wurde), was durch die aktuelle Untätigkeitsklage in der Rs. T-562/19 im Jahre 2019 beim EuG geschah. Interessanterweise legte die Kommission hiergegen eine sogenannte Unzulässigkeitsbeschwerde ein - ohne auf die Begründetheit eingehen zu müssen -, der absurderweise vom Gericht der ersten Instanz (EuG) stattgegeben wurde. Die Angelegenheit hat inzwischen einen faden Beigeschmack, da schon das dritte Rechtsmittel in der faktisch gleichen Rechtsstreitigkeit durchgeführt werden musste und sich seit 2010 vor dem EuG und EuGH und somit über 12 Jahre gestritten wird und man sich durch die Zurückverweisung ans Gericht zwecks der Begründetheit in der Rs. T-562/19 RENV nunmehr im sechsten Instanzenzug befindet. Man könnte schon von einer gewollten "never ending story" sprechen. Im Übrigen ergibt sich die Begründetheit der Klage dadurch, dass der Gerichtshof bereits in der Rs. C-120/14 P mit Urteil vom 22.04.2015 festgestellt hat, dass die Kommission verpflichtet war, in dem 1998 eingeleiteten Schutzklauselverfahren eine Entscheidung treffen zu müssen und genau darum geht es auch in der aktuellen Untätigkeitsklage.

 

Dies ergibt sich u. a. explizit aus dem aktuellen EuGH-Urteil in der Rs. C-430/20 P unter den dortigen Randnummern 87 - 89, hier speziell Rn. 89, aus der sich nachlesbar ergibt, dass ein einmal eingeleitetes Verfahren immer abgeschlossen werden muss! Im vorliegenden Fall geschieht das nach den Vorgaben der Richtlinie mit einer gerichtlich anfechtbaren Entscheidung nach Art. 8 Abs. 2 der RL 93/42/EWG. Dies ergibt auch rechtlich Sinn, denn wenn niemals ein Verwaltungsverfahren mit einer gerichtlich anfechtbaren Entscheidung vor einem zuständigen Gericht - vorliegend dem EuGH - überprüft bzw. vom unmittelbar Betroffenen angefochten werden kann, würde dauerhaft der Zugang zum gesetzlichen Richter versperrt und somit die Gewaltenteilung ausgehebelt. Dies wird bekanntlich seit 1998 sehr erfolgreich von der Kommission vorsätzlich vor den Augen der Öffentlichkeit, des EU-Parlamentes und auch des Gerichtshofes praktiziert, was unglaublich erscheint und viele Fragen zum wichtigen Thema der angeblichen Rechtsstaatlichkeit aufwirft. Im Fall "Christoph Klein" gibt es seit über 24 Jahren keine Rechtsstaatlichkeit, was als blanker Hohn und Verlogenheit empfunden wird und die ganze Sinnhaftigkeit und Funktionstüchtigkeit der EU in Frage stellt. Christoph Klein empfindet diese Situation vielmehr als zynisch und absolut menschen- und rechtsverachtend.

 

Gegen das absurde EuG-Urteil in der Rs. T-562/19 ging Christoph Klein also wiederholt ins Rechtsmittel, das von ihm mit einem unmissverständlichen EuGH-Urteil in der Rs. C-430/20 P am 12.05.2022 gewonnen wurde. Dem oben über einen Link einsehbaren aktuellsten Urteil des EuGH kann u. a. entnommen werden, dass der Gerichtshof offenkundig massiv verärgert ist, denn es wurden sehr deutliche Worte gefunden. Dies ist sicherlich auch dem Umstand zu verdanken, dass die Kommission vorsätzlich rechtskräftige EuGH-Urteile ignoriert und die Richter darüber nicht amüsiert sein dürften. Es ist offensichtlich, dass die Kommission durch den prozesstaktischen Trick einer Unzulässigkeitseinrede in der Rs. T-562/19 wieder einmal Zeit gewinnen wollte und das eigentlich vollkommen unnötige weitere Gerichtsverfahren durch weitere Instanzenzüge verlängern möchte und vermutlich hierdurch tunlichst eine biologische Lösung anstrebt, was jedoch nicht erfolgversprechend sein dürfte, sondern vielmehr die bereits beträchtlichen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden von ca. 60 Millionen an Asthma und COPD erkrankten Menschen alleine in der EU noch bedeutend vergrößert. Geschätzt liegt hier der bereits durch die Kommission angerichtete Schaden zu Lasten der EU bzw. derer Krankenversicherungen und Volkswirtschaften bei rund 100 Milliarden - wenn nicht bedeutend höher - Euro seit dem Jahre 1998. Ein vergleichbarer großer Skandal ist Christoph Klein seit Gründung der EWG nicht bekannt, denn gerade der gemeinsame Binnenmarkt sollte als Friedensprojekt gefördert werden, anstatt diesen gezielt zum Schaden aller Unionsbürger zu verhindern. Vorliegend kann also von einem gewollten bzw. sogar geförderten Systemversagen seit über 2 Jahrzehnten ausgegangen werden und es stellt sich die Frage, warum und wer hat hierdurch Vorteile erlangt?!

Der Skandal bei der EU-Kommission, BRD und dem Freistaat Bayern dauert seit 1998 an

 

Asthma und COPD sind nicht heilbare Volkskrankheiten in den Lungen und Bronchien mit stark steigender Tendenz. Unter diesen leiden mehrere hundert Millionen Menschen weltweit, besonders in den Industrienationen. Alle Lungenerkrankungen wie Asthma und COPD werden bei der Beseitigung einer akuten Atemnot inhalativ mit Asthmasprays (Dosier-Aerosolen) behandelt. Jedoch ist die dazugehörige Inhalationstechnologie mit den L-förmigen Inhalierhilfen weit über 60 Jahre alt und ineffizient, denn der meiste Wirkstoff eines Sprühstoßes gelangt konstruktionsbedingt nicht an den eigentlichen Zielort Lunge und Bronchien. In der Wissenschaft und Medizin wurde festgestellt, dass nur durchschnittlich 7 - 15% des Wirkstoffs eines Sprühstoßes in die Lunge und Bronchien gelangen. Der Rest bleibt für die Atemnot wirkungslos im Mund-, Rachen- und Gaumenbereich hängen. Dieser wird mit Speichel vermengt heruntergeschluckt und ist die eigentliche Ursache für die unerwünschten Nebenwirkungen. Hier sah Christoph Klein, der selber seit seiner Kindheit an Asthma leidet, ein enormes Verbesserungspotential. Er wollte durch eine neue Technologie erreichen, dass der Wirkstoffanteil zu Gunsten der Lunge und Bronchien erhöht und der wirkungslose Anteil im Mund-, Rachen- und Gaumenbereich reduziert wird, was ihm gelang. In der Konsequenz bedeutete dies, dass die Asthmasprays mit seiner Technologie effektiver inhaliert werden konnten, was medizinisch weltweit seit Jahrzehnten ausdrücklich erwünscht ist und von der Weltgesundheitsorganisation "WHO" sogar ausdrücklich gefordert wird.

 

Christoph Klein entwickelte von 1991 bis 1992 seine neuartige, zylindrische Inhalierhilfe für die treibgashaltigen Dosier-Aerosole (Asthmaspray). Diese wurde anschließend weltweit zum Patent angemeldet. Nachfolgend wurde er mit diversen Innovationspreisen belobigt. Mit der Inhalierhilfe können Medikamente effektiver in die Lunge und Bronchien inhaliert werden. Dies führte dazu, dass man häufig weniger der Wirkstoffe und somit Sprühstöße benötigte, um eine akute Atemnot schnellstmöglich beseitigen zu können. Auch können hierdurch Nebenwirkungen verringert werden. Somit führte diese Innovation zur Verbesserung der Krankheitssymptome und Lebensqualität für die erkrankten Menschen. Aufgrund der zylindrischen Form ist es im Übrigen die einzige Inhalierhilfe auf der Welt, mit der die liegende Inhalation von Asthmasprays möglich ist. Dies bedeutet enorme Sicherheitsvorteile gegenüber den herkömmlichen Standardinhalierhilfen, denn die meisten Asthmaanfälle treten in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden auf. Was zur Freude und zum Nutzen der vielen Anwender ist, ist das Leid der Pharmaindustrie, denn diese verliert hierdurch gewaltige Umsätze und Gewinne.

 

Mit der Entwicklung Anfang der 1990er-Jahre begann für den Erfinder des "Inhaler Broncho-Air" und "effecto", Autor, Berater und Unternehmer Christoph Klein ein qualvoller Leidensweg bis heute, denn er wurde von der Pharmaindustrie, deutschen Bundesregierung, EU-Kommission, dem Freistaat Bayern und den deutschen Behörden ungeachtet des ihnen bewussten Nutzens seiner Innovation mit allen Mitteln bekämpft, anstatt ihn und seine Erfindung zum Wohle von alleine rund 61 Millionen lungenerkrankter Menschen - die an Asthma und COPD leiden - in der Europäischen Union tatkräftig zu unterstützen und zu fördern. Dem Produkt wurde von bayerischen und deutschen Behörden eine angebliche Gefährlichkeit angedichtet, um dieses verbieten und vom Markt verbannen zu können. In über zwei Jahrzehnten konnte jedoch bislang noch niemals ein realer Gefahrenbeweis von den zuständigen Behörden vorgelegt werden, obwohl das Produkt rechnerisch inzwischen über eine Milliarden Mal von rund 40.000 Anwendern - teilweise sogar noch bis heute - ohne ein gemeldetes Negativvorkommnis eingesetzt wird. Es ist somit offenkundig, dass das Produkt aus sachfremden Gründen vorsätzlich als gefährlich verleumdet wurde, um dieses offenkundig zu Gunsten der Pharmaindustrie vom Markt fernzuhalten.

 

Auch die deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften spielen hierbei eine zweifelhafte Rolle, denn seit dem Jahre 2005 wurden sowohl ein vorläufiger Rechtsschutz als auch strafrechtliche Ermittlungen trotz mehrerer Strafanzeigen gegen die Hauptverantwortlichen konsequent verweigert. Wurde womöglich auf die deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften politischer Einfluss ausgeübt?  Dieser Verdacht drängt sich regelrecht auf, denn ein Anfangsverdacht war in vielen Fällen zweifelsfrei indiziert. Jedoch wurden bislang sämtliche Strafanzeigen wegen eines angeblich fehlenden Anfangsverdachtes stets von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Ein Schelm ist, wer Böses dabei denkt. Für einen angeblichen Rechtsstaat ist das völlig unglaublich und deutet vielmehr auf eine gezielte Rechtsbeugung hin, denn in der europäischen Rechtsprechung und beim Bundesverfassungsgericht gibt es seit Jahrzehnten eine gesicherte Rechtsprechung dazu, dass in derartigen Fällen vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden muss. Eine vorsätzliche Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB (Verbrechen) begeht übrigens ein Amtsträger, Richter oder Staatsanwalt, wenn er das Recht und Gesetz zugunsten oder zum Nachteil einer Partei bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache missachtet oder nicht anwendet.

 

Gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) ist die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. So steht es im deutschen Grundgesetz geschrieben, das Verfassungsrang hat. Es ist kein Hohn und Zynismus, an dieser Stelle zu behaupten, dass seit 1997 vom deutschen Staat konsequent und fortdauernd gegen die Würde und andere Grundrechte des Erfinders, Unternehmers und Autors Christoph Klein vorsätzlich unter den Augen der Gerichte und Staatsanwaltschaften und Politik verstoßen wird, was die Frage zulässt, ob wir tatsächlich in einem Rechtsstaat leben? Aus den Erfahrungen von Christoph Klein kann diese Frage klar mit "nein" beantwortet werden. Diese unglaublichen immer noch andauernden Geschehnisse hat Christoph Klein in seiner Autobiografie und dem Sachbuch "Die Asthma-Lüge" niedergeschrieben. Dieses Buch ist somit ein Zeitzeugnis für vermutlich einer der größten Skandale in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland und EU, der noch andauert und politisch offenkundig weiterhin unter den Teppich gekehrt werden soll.

Ist in der "Affaire atmed" Korruption mit im Spiel?

 

Durch die vorsätzliche Verhinderung wurden nach Angaben des Europäischen Parlaments in einem Initiativbericht für eine Verwaltungsreform aus dem Jahre 2012 von 1997 bis 2012 in der EU sagenhafte Einsparungen von 50 Milliarden Euro zu Lasten der Krankenversichertengemeinschaften und Sozialsysteme verhindert. Weltweit hätten ca. 500 Millionen an Asthma und COPD erkrankte Menschen von der seit Jahrzehnten verhinderten Erfindung enorm gesundheitlich und wirtschaftlich profitieren können. Alleiniger Nutznießer war die Pharmaindustrie, deren Gelddruckmaschine über Jahrzehnte geschmiert laufen und gesichert werden konnte. Es drängt sich hierbei ein massiver Korruptionsverdacht auf. Leidtragende sind alle Bürger, lungenerkrankten Menschen, Krankenversicherten, Krankenkassen und Steuerzahler, wobei die Krankenkassen bekanntlich ständig über eine drohende Geldnot klagen und die Kassenbeiträge erhöhen wollen. Dies dürfte kein Wunder sein, wenn z. B. kostensparende Innovation wie von Christoph Klein jahrzehntelang gezielt sabotiert und verhindert werden.

 

Deutsche und bayerische Behörden, Politiker, Spitzenbeamte, Gerichte, Staatsanwaltschaften, das Bundesverfassungsgericht, der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und das Europäische Gericht in Luxemburg spielten hierbei eine zweifelhafte Rolle in der im Jahre 2007 vom ehemaligen EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso selbst betitelten "Affaire atmed". Herr Barroso sowie diverse weitere EU-Kommissare und Spitzenbeamte reagierten aus bislang nicht nachvollziehbaren Gründen niemals adäquat und ignorierten eigene Richtlinien (Gesetze), um hierdurch offenkundig eklatante Missstände bei der Kommission zu kaschieren. Dieser Zustand dauert noch an und zieht sich wie eine tiefrote Blutspur durch diesen ganzen Skandal. Man kann berechtigt von einem Schweigekartell wie bei der Mafia sprechen, denn eine vollständige und lückenlose Aufklärung ist seit Jahren unerwünscht. Zusammenfassend kann von einem kompletten Systemversagen gesprochen werden, das übersichtlich in dem Sachbuch und der Autobiografie "Die Asthma-Lüge" von Christoph Klein seit der Entwicklung seiner Inhalierhilfe Anfang der neunziger Jahre dokumentiert wird. Das Buch die "Asthma-Lüge" ist somit ein wichtiges Zeitzeugnis für ein möglicherweise politisch gewolltes korruptes System.

 

Christoph Klein geht in der "Affaire atmed" in die nächste Runde, denn Recht kann kein Unrecht sein

 

Christoph Klein gibt nicht auf und kämpft weiterhin für seine Rechte auf allen Ebenen und vor den Gerichten. Die einzelnen Maßnahmen werden hier nicht alle aufgeführt, um die Gegner und Verhinderer vorzuwarnen. Gegen die EU-Kommission ist seit August 2018 eine neue Klage anhängig, die hier eingesehen werden kann.

 

Auch auf politischer Ebene kämpft Christoph Klein weiter. Diesbezüglich ist derzeit eine neue Petition mit der Nr. 0407/2019 im Europäischen Parlament anhängig, die hier eingesehen werden kann.

 

Die Petition kann von jedem Bürger (Unionsbürger) mitgezeichnet und unterstützt werden. Hierfür muss man sich jedoch einen Account beim EU-Parlament anlegen. Hieran kann man ebenso deutlich erkennen, dass die EU-Kommission in enger Zusammenarbeit mit Deutschland (BRD) und dem Freistaat Bayern aus sachfremden Gründen seit der Entschließung des EU-Parlamentes am 19.01.2011 trotz rechtskräftiger EuGH-Urteile vorsätzlich das Gemeinschaftsrecht bricht bzw. beugt, wovon bislang ausschließlich die Pharmaindustrie profitierte. Es dürfte somit naheliegend sein, dass hier Korruption mit im Spiel sein dürfte. Um diesen Skandal (Affaire atmed) verstehen und nachvollziehen zu können, sollte man Kenntnis von der damaligen Entschließung des Europäischen Parlamentes vom 19.01.2011 haben, die bislang vorsätzlich von der Kommission ignoriert wird und hier eingesehen werden kann.

Das Sachbuch und die Autobiografie "Die Asthma-Lüge"

Das Sachbuch und Enthüllungsbuch die Asthma-Lüge von Christoph Klein bei Amazon Autobiografie die Asthma-Lüge von Christoph Klein

Der 1966 in Troisdorf im Rheinland geborene Christoph Klein leidet seit Kindheit an Asthma. 1991 - 1992 entwickelte er eine Inhalierhilfe für Asthmasprays. Diese wurde weltweit patentiert und mit Innovationspreisen belobigt. Beim Einsatz dieser neuen Inhalierhilfe mit dem Namen Inhaler Broncho-Air kam es zur Markteinführung zu spürbaren Medikamenteneinsparungen bei den Anwendern. Hierdurch wurden die Pharmaindustrie, bayerische und deutsche Regierung sowie EU-Kommission auf den Plan gerufen. Ab diesem Zeitpunkt fing ein langer, qualvoller Weg für den Erfinder an, der noch andauert. Sein Produkt wurde mit abstrakten Gefahrenunterstellungen im Jahre 1997 und 2005 auf Intervention der Regierung von Oberbayern verboten.

 

Von 2011 bis September 2018 war in dem Wirtschafts-, Rechts- und Politkrimi beim Gerichtshof der EU in Luxemburg eine Schadensersatzklage in Milliardenhöhe gegen die Kommission anhängig und wodurch erstmals die Schuldverhältnisse der Beteiligten geklärt werden konnte. Nunmehr sind diverse weitere Gerichtsverfahren sowohl gegen die Kommission als auch die BRD und den Freistaat Bayern anängig. Diese Sache ist also noch nicht zu Ende.

 

Das Europäische Parlament nahm sich der vom ehemaligen Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso betitelten Affaire atmed im Rahmen einer Petition in den Jahren 2008 bis 2011 an. 2012 wurde festgestellt, dass aufgrund der Verhinderung der nützlichen Erfindung von 1998 - 2012 über 50 Milliarden Euro Einsparungen zu Lasten der europäischen Krankenversicherten und Sozialsysteme verhindert wurden. Dies legt den Verdacht von Korruption nahe, denn der Nutznießer war die Pharmaindustrie.

 

Christoph Klein hat über diese Geschichte ein spannendes Enthüllungsbuch geschrieben. Wussten Sie, dass jährlich über 3,6 Millionen Menschen weltweit aufgrund von COPD und Asthma sterben? Diesen wird seit 20 Jahren politisch gewollt eine sichere, kostensparende und gesundheitlich bessere Technologie bei den Asthmasprays vorenthalten. Hiervon profitierte alleine die pharmazeutische Industrie. Dieser Skandal wird seit den Anfängen systematisch vertuscht. Wer die ganze, wahre Geschichte dahinter erfahren möchte, wird in dem spannenden Enthüllungsbuch von Christoph Klein über die dunklen Machenschaften und das Schweigegelübde der Pharmaindustrie, bayerischen und deutschen Politik sowie EU-Kommission aufgeklärt und sollte es unbedingt lesen.

 

Das Sachbuch gibt es bei Amazon als E-Book oder Taschenbuch (270 Seiten inkl. umfangreiches Personenregister). Sie werden erstaunt sein, welche bekannten Politiker und Persönlichkeiten hier alles auftauchen und ihre Finger mit im Spiel hatten. Der Versand bei Amazon ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz kostenlos. Das Buch kann alternativ auch in jeder Buchhandlung in Deutschland, Österreich und der Schweiz unter der ISBN 978-3-96111-224-1 bestellt werden. Auch ist das Buch in vielen anderen Onlineshops als E-Book oder Taschenbuch erhältlich. Aktuelle Neuigkeiten finden Sie unter dem Menüpunkt "News". Besuchen Sie diese Homepage in regelmäßigen Abständen, damit Sie immer auf dem aktuellsten Stand sind. Ferner finden Sie aktuelle Presse- und Medienberichte zur Affaire atmed unter dem Menüpunkt "Presse".

Die englische Version "European Politics on Drugs" zur "Affaire atmed"

The new e-book and Paperback European Politics on Drugs from Christoph Klein European Politics on Drugs from C. Klein

Am 06.09.2018 wurde vom EuGH letztinstanzlich in einem über 7 Jahre andauernden Gerichtsverfahren über 4 Instanzenzüge das Urteil gesprochen. Es wurde festgestellt, dass die Kommission für die wirtschaftlichen Schäden der Broncho-Air medizintechnik AG haftbar ist, jedoch kein Schaden nachgewiesen worden wäre, was nicht ganz der Wahrheit entspricht. Aber auch hier geht der Kampf von Christoph Klein in die nächste Runde.

 

Ferner wurde festgestellt, dass die EU-Kommission nicht für die Schäden der atmed AG haftbar gemacht werden kann, da die unionsrechtlichen Versäumnisse auf Seiten Deutschlands und des Freistaates Bayern liegen. Dementsprechend muss hier gegen die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Bayern gesondert auf Staatshaftung geklagt werden. Der endlose Kampf gegen eine "unheilige Allianz" geht also weiter.

 

Das umfangreichere, englischsprachige Sachbuch mit dem Titel "European Politics on Drugs" zu diesem Skandal ist bei Amazon weltweit erhältlich.

 

Das E-Book und Taschenbuch können hier bestellt werden.

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© by Christoph Klein, Grossgmain (Letzte Aktualisierung: 11.08.2023)

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