Petitionen für mehr Bürgerrechte von Christoph Klein

Petitionen von Christoph Klein im Bundestag und EU-Parlament

Aktuell anhängige Petitionen vom Erfinder, Unternehmer und Autor Christoph Klein

 

Christoph Klein ist seit 25 Jahren Leidtragender und Opfer eklatanter Missstände im Bereich fehlender oder lückenhafter Gesetze und Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland und Europäischen Union. Sein Kampf in der "Affaire atmed" dauert immer noch an und es ist nicht absehbar, wann diese endlose und unglaubliche Geschichte endlich ein Ende nimmt. Dies hält ihn aber aufgrund seiner eigenen leidvollen Erfahrungen nicht davon ab, Lücken und Missstände zu erkennen und für mehr Bürgerrechte zu kämpfen. Deshalb macht er von seinem Recht als engagierter Unionsbürger Gebrauch, um mit Hilfe von Petitionen diese Missstände und unzumutbaren Zustände zu Gunsten aller Bürger in der EU und Deutschland und Bayern abzustellen. Es ist ihm ein Gräuel, wenn alles todgeredet und nur lamentiert wird, denn nur Macher setzen etwas um. Populisten reden größtenteils nur dumm, Macher setzen Akzente und schlagen Lösungen vor. Christoph Klein zählt sich zu der letzten Gruppe, denn wer nichts macht, kann nichts bewegen. Christoph Klein setzt sich also aktiv für die Bürgerrechte ein und lamentiert nicht, sondern kämpft engagiert für Verbesserungen, von denen jeder Bürger selber profitieren kann, obwohl hierbei dicke Bretter gebohrt werden müssen und kontinuierlich politische Widerstände erfolgen. Denn die Mächte lassen sich nicht gerne kontrollieren, geschweige denn in die Schranken weisen.

 

Man wird das dumpfe Gefühl nicht los, dass eine Stärkung der Bürgerrechte und somit eine echte Demokratie unerwünscht ist, was Christoph Klein noch mehr motiviert, gegen diese Ungerechtigkeiten vorzugehen. Dies hat alles nichts mehr mit einer Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu tun, sondert erinnert vielmehr an totalitäre Systeme. Die Umsetzung dauert deshalb häufig Jahre, kostet viel Zeit, Kraft, Energie und Wissen, ohne hierfür bezahlt zu werden. Es ist bedauerlich, dass die meisten Medien als vierte Gewalt den ständigen Kampf von Christoph Klein kaum unterstützen und hierdurch eine breitere Öffentlichkeit und Unterstützung verhindern. Über die Gründe kann nur spekuliert werden, möglicherweise ist er ja nur eine Unwissenheit oder möchte man Missstände, Korruption und Unfähigkeit aus sachfremden Gründen nicht abstellen. Der Wunsch nach Wahrheit und Gerechtigkeit überwiegt jedoch das Ziel von Christoph Klein, hier für alle Bürger etwas zum Positiven zu erreichen. Insofern ist jede Unterstützung herzlich Willkommen, egal ob über eine Weiterempfehlung an die Medien oder Verteilung über die sozialen Netzwerke an Freunde und Bekannte, denn Einzelkämpfer haben es in der Regel schwer ohne eine entsprechende Öffentlichkeit und einen großen Unterstützerkreis. Die Macht liebt es, wenn etwas nicht öffentlich und unter den Teppich gekehrt wird, denn sie agiert im Verborgenen, um ihre Macht zu erhalten. Nahezu alle Petitionen, sofern sie für zulässig erklärt wurden und öffentlich behandelt werden, können mitgezeichnet werden. Hierdurch können engagierte Bürger mithelfen, katastrophale Zustände abstellen zu können. Christoph Klein freut sich über jede Hilfe und Unterstützung.

 

Die Justiz ist die Achillessehne jeden Rechtsstaates. Wer diese kontroliert und steuert, hat die Macht und Herrschaft im Staat. Dies konnte man eindrucksvoll in der DDR und im Dritten Reich erleben, wo ein Steuerung der Justiz ein deutliches Zeichen für ein Unrechtssystem und Machtmissbrauch war. Wenn es also eklatante Missstände im Rechtssystem gibt, sollten die Bürger hellhörig werden. Solange man jedoch nicht selber in die unerbittlichen Orgeln der Justiz gerät, haben die meisten Menschen immer noch Vertrauen in das System, was ist naiv ist. Das ist jedoch nur ein schöner Schein und Trugschluss, denn es liegt gerade im Rechtssystem von Deutschland und der EU einiges im Argen, weshalb eklatant gegen die Grund- und Menschenrechte verstoßen wird, ohne dass es die meisten Menschen merken. Für den einzelnen Bürger ist dies alles nur noch schwer verständlich, denn um dies zu beurteilen, benötigt man umfangreiche Rechtskenntnisse. Anhand eines sehr einfachen Beispiels kann jedoch die Problematik und Thematik ganz einfach auf einen zentralen Punkt gebracht werden, denn Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) gibt vor:  "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Dies wird auch so in der höherrangigen Grundrechtecharta (GRCh) unter Artikel 20 garantiert. Das ist jedoch nachweislich nicht der Fall, wie man anhand der meisten nachfolgenden Petitionen selber feststellen und nachlesen kann.

 

Die verantwortliche Politik weigert sich vehement, diese Missstände abzustellen und ein verantwortungsvoller Bürger sollte sich nun fragen, warum man sich derart dagegen verweigert? Es kann hierbei nur eine logische Antwort geben, das "System" schützt sich selber und betrachtet sich offenkundig als elitär und nicht gleich vor dem Gesetz. Jeder Bürger sollte sich nun fragen, ob wir tatsächlich in einem Rechtsstaat leben und alle Menschen - einschließlich Politiker, Beamte und Amtsträger - gleich vor dem Gesetz sind? Das ist aufgrund eklatanter und jahrzehntelanger Gesetzeslücken eben nicht der Fall, wie die nachfolgenden Petitionen beweisen werden. Ganz offenkundig wird politisch keine Rechtsstaatlichkeit im Sinne einer Stärkung der Bürgerrechte und echten Demokratie gewünscht, denn ansonsten wären diese Missstände längst abgestellt worden. Im Weiteren wird hierdurch eindrucksvoll dokumentiert, dass die EU in der derartigen Form überhaupt nicht reformierbar ist, da Vertragsänderungen - für die dringend notwendigen Gesetzesänderungen - nur einstimmig durch alle EU-Mitgliedsstaaten erfolgen können und dies nahezu unmöglich ist. Insofern hat die EU in ihrer derzeitigen Fassung ganz andere Ziele als die tatsächliche Stärkung der Bürgerrechte und Demokratie, sondern vielmehr regelrecht totalitäre Züge. Dies dürfte ein wichtiger Grund gewesen sein, weshalb die Briten u. a. unbedingt die EU verlassen wollen (Brexit), um hierdurch nämlich wieder ihre Souveränität und Selbstbestimmung zurückerlangen zu können.

 

"Nichts ist unerwünschter, brutaler und verhasster als die Wahrheit

und wer diese ausspricht, ist der Feind des Systems und wird bekämpft."

1. Neue Petition von Christoph Klein im EU-Parlament (noch nicht freigegeben und in der Prüfung)

 

zur Abschaffung oder Änderung des Art. 11 Absatz a) des Protokolls (Nr. 7) über die strafrechtliche Immunität von Bediensteten und Beamten der EU. Die Begründung für diese Petition kann nachfolgend öffentlich in Form eines Schreibens an die Präsidenten der EU-Kommission, des Rates und Parlamentes eingesehen und heruntergeladen werden. Eine Antwort des juristischen Hauptberaters des ehemaligen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker ist erfolgt, die selbsterklärend und ebenfalls zum Verständnis beigefügt ist. Das Problem ist, dass zwar theoretisch strafrechtlich gegen Bedienstete der EU nach Aufhebung der Immunität von Staatsanwaltschaften ermittelt, hiernach jedoch keine Anklage erhoben werden kann, weil es keinen Gerichtsstand gibt. In der Konsequenz wird also keine Staatsanwaltschaft in Deutschland selbst bei einem dringenden Anfangsverdacht oder sogar hinreichenden oder dringenden Tatverdacht - der übrigens eine sofortige Anklage zulassen würde - gegen Bedienstete der EU ermitteln, weil sie aufgrund des Protokolls (Nr. 7) keine Anklage erheben kann und sie sinnlos Steuergeld verschwenden würde, wenn sie ermitteln würde. Das könnte ihr letztendlich zum Verhängnis werden und die gesamte Karriere eines ermittelnden Staatsanwaltes verbauen. Faktisch bedeutet das, dass Bedienstete der EU seit den 60-ziger Jahren noch niemals strafrechtlich bei etwaigen Vergehen angeklagt und somit auch nicht gerichtlich verurteilt werden konnten, was unglaublich ist, denn sie unterliegen einer lebenslangen strafrechtlichen Immunität bzw. haben Schutz vor einer strafrechtlichen Anklage vor einem ordentlichen Strafgericht, selbst nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst. Sozusagen haben also Bedienstete der EU lebenslang absolute Narrenfreiheit im Strafrecht. Hierin könnte durchaus sogar eine Motivation für schwerste Straftaten von Bediensteten der EU gerade im Bereich des Subventionsbetrugs oder bei Korruptionsdelikten bestehen, denn im Falle des "Ertappens" droht schlimmstenfalls eine disziplinarrechtliche Entfernung aus dem Dienst, aber keine strafrechtliche Anklage und somit Bestrafung (Gefängnis). Sollten also reichlich "Schmiergelder" geflossen sein, hat ein krimineller EU-Bediensteter keine ernsthaften wirtschaftlichen Konsequenzen zu befürchten, außer seinen Job und seine Pensionsansprüche zu verlieren. Deshalb dürfte durch diese absurde und offenkundig rechtswidrige Regelung zum Eigenschutz die Motivation für Straftaten bei EU-Bediensteten sogar bedeutend höher als beim normalen Bürger liegen, der hierfür in der Regel für Jahre hinter eisernen Gittern verschwindet. Es dürfte wohl logisch erscheinen, dass dies einen eklatanten Grundrechtsverstoß gegen die "angebliche" Gleichheit vor dem Gesetz darstellt. Diese Petition ist also von enormer politischer Brisanz gerade in Bezug zur neuen EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen, weil die Grünen vollkommen berechtigt Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung zu ihrer Zeit als ehemalige bundesdeutsche Verteidigungsministerin gestellt haben:

 

Bericht in der Frankfurter Allgemeine vom 21.12.2019: "Grüne erstatten Strafanzeige gegen das Verteidigungsministerium".

Die Grünen dürften jedoch rechtlich mit ihrem Ansinnen keine Aussicht auf Erfolg haben, denn Frau Ursula von der Leyen unterliegt als neue Präsidenten der EU-Kommission fortan dem Schutz des Art. 11 Abs. a) des Protokolls (Nr. 7) und kann nunmehr lebenslang nicht mehr für denkbare Straftaten im Amt belangt bzw. angeklagt werden. Ziemlich ungerecht, wie Christoph Klein empfindet. Sollten seriöse Politiker - aller Parteien - ihre Aufgaben im Dienst und zum Wohl aller Bürger tatsächlich ernst nehmen, müssten sie deshalb diese Petition von Christoph Klein mit allen Mitteln und Möglichkeiten im EU-Parlament massiv unterstützen und beschleunigen oder sie haben ein massives Glaubwürdigkeitsproblem und sind nur Populisten.

Petition von Christoph Klein im EU-Parlament zur Abschaffung oder Änderung des Art. 11 Abs. a) des Protokolls (Nr. 7)
Petition von Christoph Klein im EU-Parla[...]
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2. Petition Nr. 0644/2019 von Christoph Klein im EU-Parlament

 

zur angeblichen Diskriminierung von Unionsbürgern. Hier kann der ursprüngliche Petitionstext als PDF öffentlich eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Die Petition kann von interessierten Bürgern mitgezeichnet und somit unterstützt werden. Hierfür man sich zuerst auf dem Petitionsportal des EU-Parlaments einen Account einrichten.

 

Unter diesem Link findet man die öffentliche Petition beim EU-Parlament zur Mitzeichnung.

3. Petition Nr. 0567/2019 von Christoph Klein im EU-Parlament

 

zur Verletzung des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf im Falle eines Verstoßes gegen EU-Recht durch die Mitgliedstaaten. Hier kann der ursprüngliche Petitionstext als PDF öffentlich eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Die Petition kann von interessierten Bürgern mitgezeichnet und somit unterstützt werden. Hierfür man sich zuerst auf dem Petitionsportal des EU-Parlaments einen Account einrichten.

 

Unter diesem Link findet man die öffentliche Petition beim EU-Parlament zur Mitzeichnung.

4. Petition Nr. 0407/2019 von Christoph Klein im EU-Parlament

 

zur Nichtdurchsetzung von Urteilen des EuGH und geltendem EU-Recht. Nachfolgend kann der ursprüngliche Petitionstext als PDF öffentlich eingesehen und heruntergeladen werden. Die Petition kann von interessierten Bürgern mitgezeichnet und somit unterstützt werden. Hierfür man sich zuerst auf dem Petitionsportal des EU-Parlaments einen Account einrichten.

 

Unter diesem Link findet man die öffentliche Petition beim EU-Parlament zur Mitzeichnung.

Petition Nr. 0407/2019 im EU-Parlament von Christoph Klein zur Nichtdurchsetzung von Urteilen des EuGH und geltendem EU-Recht
Petition von Christoph Klein im EU Parla[...]
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5. Petition mit dem Aktenzeichen "Pet 4-19-07-451-019452" im Deutschen Bundestag

 

zur Wiedereinführung des Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs, der im Dritten Reich von den Nationalsozialisten abgeschafft und mit der Gründung der BRD aus sachfremden Gründen nicht wieder eingeführt wurde. Der deutsche Bundestag hat es inzwischen abgelehnt, diese Petition öffentlich zu behandeln, was selbstsprechend ist. Deshalb kann diese Petition auch nicht öffentlich mitgezeichnet werden. Vermutlich hat man Angst davor, dass diese "brisante" Petition zu viele Unterstützer erhält bzw. für zu großes öffentliches Aufsehen sorgt. Umfangreiche Informationen (Schriftwechsel) findet man im nachfolgenden PDF-Dokument, das öffentlich eingesehen und heruntergeladen werden kann.

Petition im Deutschen Bundestag von Christoph Klein zur Wiedereinführung des Straftatbestands des Amtsmissbrauchs
Petition Amtsmissbrauch im Deutschen Bun[...]
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© by Christoph Klein, Grossgmain (Letzte Aktualisierung: 11.08.2023)

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