1. Einleitung: Worum geht es?
Seit mehr als einem Vierteljahrhundert kämpft der deutsche Erfinder und Unternehmer Christoph Klein gegen die EU-Kommission. Im Zentrum steht die Zulassung seines CE-gekennzeichneten Medizinprodukts „Inhaler Broncho-Air“ (effecto) – eine innovative Inhalierhilfe für Asthma- und COPD-Patienten. Trotz mehrerer Urteile des Europäischen Gerichtshofs verweigerte die Kommission bis 2023 eine gesetzlich vorgeschriebene Entscheidung, die bereits 1998 hätte erfolgen müssen. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und politischen Einflussnahme innerhalb der EU auf.
2. Das Produkt: Eine medizinische Innovation
Christoph Klein, selbst seit seinem vierten Lebensjahr Asthmatiker, entwickelte in den 1990er-Jahren eine zylindrische Inhalierhilfe, die die Medikamentenaufnahme in die Lunge erheblich verbessert. Das medizinische und wirtschaftliche Potenzial war enorm: weniger Nebenwirkungen, geringerer Medikamentenverbrauch, bessere Wirkung – für Millionen Patienten weltweit. Obwohl das Produkt mit hohen Auszeichnungen durch bekannte Persönlichkeiten geehrt und in Deutschland regelkonform als CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt in Verkehr gebracht wurde, wurde es ohne jegliche konkrete Gefahrennachweise verboten.
3. Das Problem: Rechtsverweigerung durch Behörden
1998 leitete Deutschland ein Schutzklauselverfahren nach EU-Recht ein, das die EU-Kommission zu einer Entscheidung verpflichtete, ob das Produkt innerhalb der EU wieder im gemeinsamen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden darf. Doch diese blieb über 25 Jahre trotz mehrfacher Aufforderungen vorsätzlich untätig, weshalb das Produkt von Herrn Christoph Klein seit über 27 Jahren dauerhaft vom freien Warenverkehr und sogar weltweit verbannt werden konnte. Der Europäische Gerichtshof bestätigte in mehreren Verfahren – u. a. C-120/14 P, C-346/17 P, C-430/20 P, T-562/19 RENV, T-562/19 RENV DEP und T-394/23 – die Rechtsverstöße der Kommission. Deutschland unterstützte diese Untätigkeit als Streithelfer.
4. Die Konsequenzen: Milliardenverluste und Leid
Die Folge: Ein potenziell lebensrettendes Produkt wurde über Jahrzehnte vom Markt ferngehalten. Patienten, Krankenversicherungen und Volkswirtschaften erlitten laut Schätzungen Schäden in Milliardenhöhe. Gleichzeitig ignorierte die Kommission weiterhin Urteile und Mahnungen – ein beunruhigendes Indiz für systematische Missachtung von Gewaltenteilung und möglicher Korruption.
5. Die politische Dimension: Versagen auf mehreren Ebenen
Brisant ist auch das Verhalten anderer Institutionen: Das Europäische Parlament, zuständig für Kontrolle und Aufsicht, blieb trotz zahlreicher Hinweise und Medienberichte bis heute passiv – obwohl es bereits am 19. Januar 2011 in einer eigenen Entschließung die Kommission aufforderte, ihre unionsrechtswidrige Untätigkeit zu beenden und Christoph Kleins Rechte wiederherzustellen. Bis heute ignorieren sowohl die Kommission als auch die BRD diese Entschließung – ebenso wie mehrere bindende Urteile der Unionsgerichte. Das wirft ernste Fragen zur Gewaltenteilung, zur demokratischen Kontrolle und zur tatsächlichen Verfasstheit der Rechtsstaatlichkeit in der EU auf. Auch nationale Behörden – darunter deutsche Staatsanwaltschaften und Gerichte – verweigerten effektiven Rechtsschutz. Der Verdacht politischer Einflussnahme liegt nahe.
6. Aktueller Stand: Ein weiterer Sieg – und neue Hürden
Am 12. Februar 2025 erklärte das Gericht der EU erneut einen Beschluss der Kommission für nichtig (Rs. T-394/23). Doch die Kommission versucht weiterhin, sich ihrer Entscheidungspflicht zu entziehen – offenbar mit dem Ziel, das Produkt von Christoph Klein dauerhaft vom Markt fernzuhalten. Eine Schadensersatzklage vor dem Gericht ist in Vorbereitung. Ein Ende des Rechtsstreits ist deshalb noch nicht in Sicht.
7. Fazit: Ein beispielloser Fall der Rechtsverweigerung
Der Fall Christoph Klein ist mehr als ein langwieriger Verwaltungsstreit – er ist ein alarmierendes Beispiel für strukturelle Schwächen im europäischen Rechtssystem. Wenn selbst Urteile des höchsten EU-Gerichts und Entschließungen des EU-Parlaments ignoriert werden, steht die Glaubwürdigkeit der europäischen Rechtsstaatlichkeit auf dem Spiel. Weitere Informationen finden sich in zahlreichen Presse- und Medienberichten, die das Verfahren seit über zwei Jahrzehnten kontinuierlich journalistisch begleiten.
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