Zur Klarstellung: Zur Vermeidung von Verwechslungen wird darauf hingewiesen, dass keine Identität mit namensgleichen Personen besteht, insbesondere nicht mit dem Mediziner Prof. Dr. Christoph Klein, dem verstorbenen Alpinisten Christoph Klein oder Funktionären der Arbeiterkammer Wien.
Die sogenannte „Causa Klein/Kommission“ umfasst eine über mehrere Instanzen geführte Verfahrensreihe vor den Unionsgerichten der Europäischen Union. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Fragen der unionsrechtlichen Staatshaftung, der Untätigkeitsklage (Art. 265 AEUV) sowie des Grundrechts auf gute Verwaltung (Art. 41 GRCh).
Einordnung im Kontext des europäischen Binnenmarktes und des freien Warenverkehrs
Der freie Warenverkehr zählt seit den Römischen Verträgen von 1957 zu den zentralen Grundfreiheiten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und bildet eine tragende Säule des europäischen Binnenmarktes.
Vor diesem Hintergrund wirft der vorliegende Fall grundlegende Fragen auf:
Über einen Zeitraum von mehr als 28 Jahren wurde im Zusammenhang mit der fehlenden Entscheidung der Europäischen Kommission im Schutzklauselverfahren nach Art. 8 der Richtlinie 93/42/EWG kein abschließender unionsrechtlicher Klärungsakt herbeigeführt. Hierdurch wurde seit 1998 der Marktzugang für das CE-gekennzeichnete Medizinprodukt „Inhaler Broncho-Air“ im freien Warenverkehr verhindert, obwohl die Kommission als Hüterin des Gemeinschaftsrechts (Unionsrechts) spätestens seit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache C-120/14 P am 22. April 2015 höchstgerichtlich verpflichtet war, endlich eine Entscheidung zu treffen und die gebotene Klärung herbeizuführen.
Dies hatte zur Folge, dass die unionsrechtlichen Voraussetzungen für einen ungehinderten Marktzugang nicht abschließend geklärt wurden. Der Fall berührt damit zentrale Fragen der praktischen Wirksamkeit des freien Warenverkehrs im gemeinsamen Binnenmarkt sowie der Verantwortlichkeit der Unionsorgane bei ausbleibender Entscheidungstätigkeit.
Zentrale Aspekte der Causa Klein:
Aktueller Stand:
Mit der Schadensersatzklage in der Rechtssache T-430/25 ist derzeit ein weiteres Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg anhängig. Die mündliche Verhandlung ist auf den 16. April 2026 um 14.30 Uhr im sogenannten "Grünen Saal" terminiert.
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Weitere Hinweise für Besucher zur Teilnahme an mündlichen Verhandlungen (Zugang, Ablauf, Sicherheitskontrollen etc.) finden Sie auf der offiziellen Website des Gerichts der Europäischen Union: Besuch mündlicher Verhandlungen – Gericht der Europäischen Union
Zugang beim Gerichtshof der Europäischen Union:
Für Verfahrensbeteiligte: Rue du Fort Niedergrünewald
Für Besucher/Zuhörer: Rue Charles-Léon Hammes
Gegenstand des Verfahrens sind Fragen der unionsrechtlichen Staatshaftung sowie der Verantwortlichkeit von EU-Institutionen im Zusammenhang mit früheren Verwaltungsverfahren.
Die nachfolgenden Inhalte geben einen strukturierten Überblick über Rechtsprechung, Fachliteratur, institutionelle Stellungnahmen sowie den aktuellen Verfahrensstand.
Der Verfahrenskomplex erstreckt sich über mehrere Jahrzehnte und umfasst zahlreiche gerichtliche Entscheidungen sowie institutionelle Befassungen. Er betrifft insbesondere die rechtliche Einordnung von Verwaltungspflichten der Europäischen Kommission und deren gerichtliche Überprüfbarkeit.
Die Asthmalüge
Die deutschsprachige Fassung mit Fokus auf den Skandal um die Inhalierhilfe von Christoph Klein, die Rolle Deutschlands, Bayerns und der EU-Kommission.
European Politics on Drugs
Die englischsprachige, etwas erweiterte Fassung mit Fokus auf den Skandal um die Inhalierhilfe von Christoph Klein sowie die Rolle der EU-Institutionen.
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