Christoph Klein ist deutscher Erfinder der Inhalationshilfe „Inhaler Broncho-Air“ für Dosieraerosole (MDI-Inhalatoren) und Unternehmer im Bereich Medizinprodukte mit Lebensmittelpunkt seit 1995 in Österreich (Salzburger Land). Anfang der 1990er Jahre entwickelte er die preisgekrönte Inhalationshilfe „Inhaler Broncho-Air“ („effecto“), deren regulatorische Einordnung und Anerkennung im europäischen Binnenmarkt Gegenstand eines langjährigen unionsrechtlichen Verfahrenskomplexes ist.
Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stehen Fragen der regulatorischen Anerkennung innovativer Medizinprodukte sowie die Durchsetzung unionsrechtlicher Ansprüche gegenüber EU-Institutionen.
Der Fall gilt als eines der prägnantesten Beispiele für die unionsrechtliche Verantwortlichkeit der Europäischen Kommission bei institutioneller Untätigkeit und umfasst inzwischen eine über Jahrzehnte geführte Verfahrensreihe vor Gericht und Gerichtshof der Europäischen Union.
Hinweis zur Namensgleichheit: Christoph Klein ist nicht zu verwechseln mit anderen gleichnamigen Personen, insbesondere nicht mit dem Mediziner Prof. Dr. Christoph Klein, dem verstorbenen Alpinisten Christoph Klein oder Funktionsträgern bzw. Rechtsanwälten gleichen Namens.
Die sogenannte „Causa Klein/Kommission“ umfasst eine über mehrere Instanzen geführte Verfahrensreihe vor den Unionsgerichten der Europäischen Union. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Fragen der unionsrechtlichen Staatshaftung, der Untätigkeitsklage (Art. 265 AEUV), der Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV) sowie des Grundrechts auf gute Verwaltung (Art. 41 GRCh) und effektiven Rechtsschutz (Art. 47 GRCh).
Einordnung im Kontext des europäischen Binnenmarktes und des freien Warenverkehrs
Der freie Warenverkehr zählt seit den Römischen Verträgen von 1957 zu den zentralen Grundfreiheiten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und bildet eine tragende Säule des europäischen Binnenmarktes.
Vor diesem Hintergrund wirft der vorliegende Fall grundlegende Fragen auf:
Über einen Zeitraum von inzwischen mehr als 28 Jahren wurde im Zusammenhang mit der fehlenden Entscheidung der Europäischen Kommission im Schutzklauselverfahren nach Art. 8 der Richtlinie 93/42/EWG kein abschließender unionsrechtlicher Klärungsakt herbeigeführt. Hierdurch wurde seit 1998 der Marktzugang für das CE-gekennzeichnete Medizinprodukt „Inhaler Broncho-Air“ im freien Warenverkehr verhindert, obwohl die Kommission als Hüterin des Unionsrechts spätestens seit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache C-120/14 P vom 22. April 2015 höchstrichterlich verpflichtet war, eine Entscheidung zu treffen und die gebotene Klärung herbeizuführen.
Der Fall berührt damit zentrale Fragen der praktischen Wirksamkeit des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt sowie der Verantwortlichkeit der Unionsorgane bei ausbleibender oder rechtsstaatlich defizitärer Entscheidungstätigkeit.
Zentrale Aspekte der Causa Klein
Aktueller Stand
Am 16. April 2026 fand vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg die öffentliche mündliche Verhandlung in der Rechtssache T-430/25 statt. Bei der Verhandlung war eine größere Zahl von Zuhörern vor Ort. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Fragen der unionsrechtlichen Staatshaftung sowie der Verantwortlichkeit der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit dem seit 1998 anhängigen Schutzklauselverfahren betreffend das CE-gekennzeichnete Medizinprodukt „Inhaler Broncho-Air“.
Im Rahmen der Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht den langjährigen Verfahrenskomplex als entscheidungsreif ansieht. Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung wurde angekündigt, dass als nächster Schritt das Urteil folgen werde.
Besondere Bedeutung kommt dabei dem Umstand zu, dass die Europäische Kommission im Verfahren erstmals offenlegte, das Schutzklauselverfahren angeblich durch eine interne Mitteilung C(2026) 822 final vom 10. Februar 2026 abgeschlossen zu haben. Diese interne Endbewertung, mit der die deutsche Verbotsmaßnahme erneut als unionsrechtlich gerechtfertigt behandelt wird, soll gesondert mit einer Nichtigkeitsklage angegriffen werden.
Damit ist die Causa Klein/Kommission nicht nur Gegenstand der anhängigen Schadensersatzklage, sondern zugleich erneut von grundsätzlicher Bedeutung für Fragen des effektiven Rechtsschutzes, der guten Verwaltung und der gerichtlichen Kontrolle unionsrechtlicher Handlungsformen.
Hinweis
Die nachfolgenden Inhalte geben einen strukturierten Überblick über Rechtsprechung, Fachliteratur, institutionelle Stellungnahmen, mediale Einordnung sowie den aktuellen Stand des unionsrechtlichen Verfahrenskomplexes.
Die nachfolgenden Inhalte bieten eine strukturierte Einordnung der Causa Klein mit Blick auf Rechtsprechung, Verwaltungspraxis, Fachöffentlichkeit und die unionsrechtlichen Implikationen des Falles.
Der Verfahrenskomplex erstreckt sich über mehrere Jahrzehnte und umfasst zahlreiche gerichtliche Entscheidungen, institutionelle Stellungnahmen und verwaltungsrechtliche Entwicklungen. Er betrifft insbesondere die rechtliche Einordnung von Handlungspflichten der Europäischen Kommission, deren gerichtliche Überprüfbarkeit sowie die unionsrechtlichen Folgen institutioneller Untätigkeit.
Die Asthmalüge
Die deutschsprachige Fassung mit Fokus auf den Skandal um die Inhalierhilfe von Christoph Klein, die Rolle Deutschlands, Bayerns und der EU-Kommission.
European Politics on Drugs
Die englischsprachige, etwas erweiterte Fassung mit Fokus auf den Skandal um die Inhalierhilfe von Christoph Klein sowie die Rolle der EU-Institutionen.
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