Parlamentarische Bewertungen & Stellungnahmen des Europäischen Parlamentes in der Causa Klein
Institutionelle Bewertung auf EU-Ebene (2010 - 2012)
Die Causa Klein wurde nicht nur gerichtlich, sondern auch auf Ebene der europäischen Institutionen umfassend
geprüft. Insbesondere das Europäische Parlament sowie dessen Rechtsausschuss (JURI) haben sich wiederholt mit dem Fall befasst und grundlegende Defizite im Verwaltungshandeln der Europäischen
Kommission festgestellt.
Stellungnahme des
Rechtsausschusses (JURI) – 1. Juni 2010
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments stellte fest, dass im vorliegenden Fall der Eindruck einer „eklatanten Rechtsverweigerung“ seitens der Europäischen Kommission
besteht. Zudem wurde hervorgehoben, dass dem Petenten durch die Untätigkeit der Kommission der Zugang zu den Gerichten verwehrt wurde und damit grundlegende Rechte aus Art. 47 der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union betroffen sind.
Von besonderer Bedeutung ist, dass der Rechtsausschuss darüber hinaus die Möglichkeit der Einrichtung eines nichtständigen Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments zur
weiteren Aufklärung des Sachverhalts ausdrücklich in Erwägung gezogen hat.
Entschließung des
Europäischen Parlaments – 19. Januar 2011
Das Europäische Parlament stellte fest, dass die Europäische Kommission über Jahre hinweg keine Entscheidung im Schutzklauselverfahren getroffen hat. Es forderte die Kommission ausdrücklich
auf:
- das Verfahren unverzüglich abzuschließen
- die Rechte des Petenten zu gewährleisten
- auf die berechtigten Anliegen des Betroffenen einzugehen
Offizieller Dokumentenlink:
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19.01.2011
EU-Verwaltungsreform /
EAVA-Bericht 2012
Im Rahmen der Bewertung eines europäischen Verwaltungsverfahrensrechts wurde der Fall Klein als Beispiel für strukturelle Defizite im Verwaltungshandeln der Europäischen Kommission herangezogen. Der
Bericht zeigt auf, dass die Untätigkeit der Kommission über einen Zeitraum von mehr als einem Jahrzehnt zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führte und effektiver Rechtsschutz nicht gewährleistet
war.
Offizieller Bericht:
EAVA-Studie zum europäischen
Verwaltungsverfahrensrecht (2012)
Ökonomische Dimension:
Im Rahmen der zugrunde liegenden Analyse wurde zudem ein erheblicher gesamtwirtschaftlicher Schaden für die europäischen Gesundheitssysteme in Betracht gezogen, der sich im Zeitraum von 1998 bis 2012
auf eine Größenordnung von rund 50 Milliarden Euro belaufen kann. Diese Schätzung beruht auf den im Bericht des Europäischen Parlaments dargestellten Auswirkungen der unterbliebenen
Marktzulassung und der daraus resultierenden fortgesetzten Belastung der Krankenversicherungssysteme. Vor dem Hintergrund, dass der Marktzugang bis heute nicht erfolgt ist, legt diese Analyse nahe,
dass sich die wirtschaftlichen Auswirkungen im Zeitverlauf erheblich weiter vergrößert haben.