Die Causa „Klein/Kommission“ umfasst eine über mehrere Instanzen geführte Verfahrenskette vor den Unionsgerichten (EuG und EuGH) und betrifft grundlegende Fragen der außervertraglichen Haftung der Europäischen Union, der Untätigkeitsklage nach Art. 265 AEUV sowie des Rechts auf gute Verwaltung gemäß Art. 41 GRCh.
Die nachfolgend aufgeführten Entscheidungen sind über die offizielle Datenbank des Gerichtshofs der Europäischen Union (CURIA) abrufbar. Die Literaturhinweise unterscheiden zwischen spezifischer Fachliteratur zum Verfahrenskomplex Klein/Kommission und allgemeiner systematischer Literatur zum unionsrechtlichen Verfahrens- und Staatshaftungsrecht.
Aktueller verfahrensbezogener Hinweis
In der Rechtssache T-430/25 fand am 16. April 2026 vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg die öffentliche mündliche Verhandlung statt. Nach dem Verlauf der Verhandlung wurde angekündigt, dass als nächster Schritt das Urteil folgen werde.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde zudem erstmals offengelegt, dass die Europäische Kommission das Schutzklauselverfahren angeblich durch eine interne Mitteilung C(2026) 822 final vom 10. Februar 2026 abgeschlossen habe. Diese interne Endbewertung ist für die weitere unionsrechtliche Einordnung des Fallkomplexes von erheblicher Bedeutung.
Zentrale Aspekte
Die Verfahrenshistorie umfasst insbesondere folgende Entscheidungen und anhängige Verfahren:
Beispielhafte Zitierweise:
EuGH, Urteil vom 12.05.2022 – C-430/20 P, Klein/Kommission, ECLI:EU:C:2022:377.1
Der Verfahrenskomplex Klein/Kommission ist auch in der Fachliteratur rezipiert worden. Die nachfolgenden Beiträge betreffen insbesondere die Untätigkeitsklage nach Art. 265 AEUV, das Recht auf gute Verwaltung gemäß Art. 41 GRCh sowie die verfahrensrechtliche Behandlung unionsrechtlicher Handlungspflichten.
Michel, Valérie:
Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 06.09.2018 – C-346/17 P, Europe 2018, comm. 415.2
Die Anmerkung wird in der späteren Fachliteratur ausdrücklich als frühe fachliterarische Bezugnahme auf die „Saga Klein“ angeführt.3
Bruyas, Pierrick:
Recours en carence – Principe de bonne administration, Europe 2022, Nr. 7, comm. 228.4
Zentrale Aussageebenen:
Der Beitrag ordnet das Urteil C-430/20 P in die längere Verfahrensentwicklung ein und verweist dabei ausdrücklich auf die bereits zuvor verwendete Bezeichnung „Saga Klein“.3
Die folgenden Werke betreffen nicht ausschließlich die Causa Klein/Kommission, sind aber für die dogmatische Einordnung der Untätigkeitsklage, des Rechts auf gute Verwaltung und der verfahrensrechtlichen Behandlung unionsrechtlicher Handlungspflichten einschlägig.
Augustyniak, Łukasz
Action for Failure to Act as a Legal Remedy, Kontrola i Audyt 2025,
DOI: 10.53122/ISSN.0452-5027/2025.1.33.5
Der Beitrag analysiert die Untätigkeitsklage nach Art. 265 AEUV im System der unionsrechtlichen Rechtsbehelfe und hebt ihre Funktion als Instrument zur gerichtlichen Kontrolle unionsrechtlicher Handlungspflichten hervor.
Der Aufsatz verweist ausdrücklich auf die Rechtssache T-562/19 RENV im Zusammenhang mit dem Bestehen einer unionsrechtlichen Handlungspflicht.5
Laterza, Michele
Il ricorso manifestamente fondato: alcune recenti ordinanze del Tribunale / Manifestly Well-Founded Action: Some Recent Orders of the General Court, Fascicolo 1/2025.6
Der Beitrag behandelt Art. 132 VerfO EuG systematisch und untersucht neuere Anwendungsfälle dieser Vorschrift. Die Rechtssache T-562/19 RENV, Klein/Commissione, wird dabei ausdrücklich als Fall der Anwendung im Rahmen einer Untätigkeitsklage nach Art. 265 AEUV genannt.
Cisnal de Ugarte, Salomé / Fleischer, Raphaël / Hickey, Eógan
A Procedural Journey Towards Effective Compliance, Study submitted on behalf of CCIA Europe, 18.09.2025.13
Die Studie betrifft zwar vorrangig das Verfahrensrecht des Digital Markets Act (DMA), greift die Rechtssache C-430/20 P, Klein/Kommission, jedoch ausdrücklich als unionsrechtlichen Belegfall auf. Die Autoren verweisen auf die Entscheidung im Zusammenhang mit dem Recht auf eine Entscheidung innerhalb angemessener Frist sowie als Ausdruck der Grenzen des Ermessens der Kommission, wenn diese über längere Zeit untätig bleibt.14
Zentrale Aussageebenen:
Die Rezeption in dieser Studie zeigt, dass C-430/20 P inzwischen nicht nur als besonderer Einzelfall des Verfahrenskomplexes Klein/Kommission wahrgenommen wird, sondern als allgemein verfahrensrechtlich bedeutsame Grundsatzentscheidung zur guten Verwaltung, Rechtssicherheit und zum Vertrauensschutz.
de Waele, Henri
Het beroep wegens nalaten in de EU. Van herhaling naar tragedie en farce?, Ars Aequi 12/2023, S. 981–984.15
Der niederländische Fachaufsatz behandelt systematisch die Untätigkeitsklage nach Art. 265 AEUV und setzt sich mit ihren praktischen Grenzen, ihrer verfahrensrechtlichen Struktur sowie der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen eine Institution durch eine vorherige Aufforderung zum Tätigwerden wirksam in Verzug gesetzt wird.
Zentrale Aussageebenen:
Die Rezeption in diesem Beitrag zeigt, dass C-430/20 P inzwischen auch in der niederländischen Fachliteratur als allgemein verfahrensrechtlich bedeutsame Referenzentscheidung zur Struktur und Wirksamkeit der Untätigkeitsklage nach Art. 265 AEUV herangezogen wird.16
Grasso, Anna / Sauron, Jean-Luc
Le contrôle de la légalité des actes et omissions de l’Union, in: Droit processuel européen (2025), Online-Veröffentlichung vom 11.06.2025.17
Das französischsprachige Kapitel behandelt systematisch die unionsprozessrechtliche Kontrolle der Handlungen und Unterlassungen der Unionsorgane und ordnet dabei insbesondere die Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV, die Untätigkeitsklage nach Art. 265 AEUV sowie die Einrede der Rechtswidrigkeit nach Art. 277 AEUV in das unionsrechtliche Rechtsschutzsystem ein.
Relevanz für C-430/20 P:
Die Zitierung zeigt, dass C-430/20 P inzwischen auch in der französischsprachigen unionsprozessrechtlichen Literatur als systematische Referenzentscheidung zur dogmatischen Struktur des Art. 265 AEUV verwendet wird und damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangt hat.
Staatshaftung / außervertragliche Haftung:
Untätigkeitsklage (Art. 265 AEUV):
Recht auf gute Verwaltung (Art. 41 GRCh):
Art. 132 VerfO EuG ermöglicht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, wenn eine Klage als offensichtlich begründet anzusehen ist. Die Vorschrift dient der prozessökonomischen Behandlung rechtlich klar gelagerter Fälle.
Einordnung im Fallkomplex Klein:
In der neueren Literatur wird die Rechtssache T-562/19 RENV ausdrücklich auch im Zusammenhang mit Art. 132 VerfO EuG behandelt. Hervorzuheben ist insoweit der Fachaufsatz von Michele Laterza, der die Anwendung dieser Vorschrift systematisch untersucht und T-562/19 RENV ausdrücklich als Fall einer Anwendung im Rahmen einer Untätigkeitsklage nach Art. 265 AEUV nennt.6
Juristische Einordnung des Verfahrenskomplexes
Die Causa Klein/Kommission stellt einen mehrinstanzlich geführten unionsrechtlichen Verfahrenskomplex dar, der sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Fachliteratur Beachtung gefunden hat.
Die Kombination aus mehrinstanzlicher Rechtsprechung, fachliterarischer Rezeption und grundrechtlicher Dimension macht den Fallkomplex für das unionsrechtliche Verfahrens- und Haftungsrecht besonders beachtlich. Hinzu tritt inzwischen eine weitergehende systematische Rezeption, in der C-430/20 P auch außerhalb des Medizinprodukterechts als allgemein zitierfähige Autorität zum Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist, zur guten Verwaltung, zur Begrenzung behördlicher Untätigkeit und zur verfahrensrechtlichen Struktur des Art. 265 AEUV herangezogen wird.14 16 17
Die Rezeption zeigt, dass die Rechtsprechung Klein/Kommission zunehmend über den Einzelfall hinaus als Referenz für die Begrenzung institutioneller Untätigkeit sowie für die verfahrensrechtlichen Anforderungen an das Handeln der Unionsorgane im Unionsrecht wahrgenommen wird.
1 EuGH, Urteil vom 12.05.2022 – C-430/20 P, Klein/Kommission, ECLI:EU:C:2022:377.
2 Michel, Valérie, Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 06.09.2018 – C-346/17 P, Europe 2018, comm. 415.
3 Vgl. Bruyas, Pierrick, Recours en carence – Principe de bonne administration, Europe 2022, Nr. 7, comm. 228, mit ausdrücklichem Hinweis auf die bereits 2018 verwendete
Bezeichnung „Saga Klein“.
4 Bruyas, Pierrick, Recours en carence – Principe de bonne administration, Europe 2022, Nr. 7, comm. 228.
5 Augustyniak, Łukasz, Action for Failure to Act as a Legal Remedy, Kontrola i Audyt 2025, DOI: 10.53122/ISSN.0452-5027/2025.1.33.
6 Laterza, Michele, Il ricorso manifestamente fondato: alcune recenti ordinanze del Tribunale / Manifestly Well-Founded Action: Some Recent Orders of the General Court, Fascicolo
1/2025.
7 Craig/de Búrca, EU Law: Text, Cases, and Materials.
8 Lenaerts/Gutman/Nowak, EU Procedural Law.
9 Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, Art. 265 AEUV.
10 Heselhaus/Nowak, Handbuch der Europäischen Grundrechte.
11 Ruffert in: Calliess/Ruffert, Art. 41 GRCh.
12 Unger, Sebastian, Historische Konstanten und neue Impulse in der Entwicklung des verfassungsrechtlichen Verständnisses von „guter Verwaltung“.
13 Cisnal de Ugarte, Salomé / Fleischer, Raphaël / Hickey, Eógan, A Procedural Journey Towards Effective Compliance, Study submitted on behalf of CCIA Europe, 18.09.2025.
14 Vgl. dort, Section E-6, Rn. 124–129, insb. Fn. 117 (Zitat von C-430/20 P, Klein/Kommission im Zusammenhang mit dem Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist, Art. 41 GRCh,
Rechtssicherheit und Vertrauensschutz).
15 de Waele, Henri, Het beroep wegens nalaten in de EU. Van herhaling naar tragedie en farce?, Ars Aequi 12/2023, S. 981–984.
16 Vgl. de Waele, Henri, a. a. O., unter ausdrücklicher Heranziehung von C-430/20 P, Klein/Kommission, insb. zu Rn. 47, im Zusammenhang mit der Einordnung der vorherigen Aufforderung zum
Tätigwerden als wesentliches Formerfordernis des Verfahrens nach Art. 265 AEUV.
17 Grasso, Anna / Sauron, Jean-Luc, Le contrôle de la légalité des actes et omissions de l’Union, in: Droit processuel européen (2025), Online-Veröffentlichung vom
11.06.2025; ausdrückliche Heranziehung von C-430/20 P, Klein/Kommission im Abschnitt zur Untätigkeitsklage (Art. 265 AEUV) als Beleg dafür, dass die vorherige Aufforderung zum Tätigwerden hinreichend
klar, präzise und entscheidungsbezogen sein muss.
Europäisches Parlament – Institutionelle Bewertungen der Causa Klein →
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