Hier finden Sie News von Christoph Klein

In unregelmäßigen Abständen finden Sie hier aktuelle Neuigkeiten vom Autor, Erfinder, Unternehmer und Berater Christoph Klein

Montag, den 01.07.2019: Es wurde eine weitere Petition im EU-Parlament mit dem Titel "Diskriminierung von Unionsbürgern im deutschen Strafrecht bei Sekundärrechtsverstößen des Mitgliedsstaates Deutschland" von Christoph Klein eingereicht.

Diskriminierung von Unionsbürgern im deutschen Strafrecht bei Sekundärrechtsverstößen des Mitgliedsstaates Deutschland
Petition von Christoph Klein im EU-Parlament vom 01.07.2019 mit dem Titel "Diskriminierung von Unionsbürgern im deutschen Strafrecht bei Sekundärrechtsverstößen des Mitgliedsstaates Deutschland"
Petition von Christoph Klein Diskriminie[...]
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Dienstag, den 25.06.2019: Es wurde die nachfolgende Petition mit dem Thema ""Grundrechtsverletzungen bei Sekundärrechtsverstößen der Mitgliedsstaaten" von Christoph Klein im Europäischen Parlament eingereicht.

Grundrechtsverletzungen bei Sekundärrechtsverstößen der Mitgliedsstaaten
Petition von Christoph Klein vom 25.06.2019 im EU-Parlament mit dem Thema "Grundrechtsverletzungen bei Sekundärrechtsverstößen der Mitgliedsstaaten"
Neue Petition im EU-Parlament vom 25.06.[...]
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Montag, den 10.06.2019: Voraussichtlich in diesem Monat und auf jeden Fall noch vor der Sommerpause wird erneut Klage gegen die Kommission beim Europäischen Gericht (EuG) in Form einer Nichtigkeitsklage erhoben. An der Klageschrift wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet.

Sonntag, den 03.02.2019: Hier etwas zum grundliegenden Verständnis in der "Affaire atmed" und zur Klarstellung, weil meinem nachweislich absolut ungefährlichen und vielmehr sehr nützlichen Produkt "Inhaler" und "effecto" seit über 20 Jahren ständig eine angebliche Gefährlichkeit von bayerischen Behörden in enger Zusammenarbeit mit dem BfArM angedichtet wurde, die real niemals vorhanden war und auch niemals nachgewiesen werden konnte. Aufgrund einer verleumderischen Strafanzeige des pharmanahen Mediziners Dr. T. V. im Herbst 2004 (übrigens ein Schüler, Kollege und enger Freund eines sehr bekannten Lungenfacharztes), der behauptete, ich würde illegal ein "Arzneimittel" anstatt eines Medizinproduktes in Verkehr bringen, erfolgte sofort im Anschluss eine umfangreiche Hausdurchsuchung der Büros meiner Gesellschaft atmed AG in Piding (Bayern) durch die Staatsanwaltschaft, Regierung von Oberbayern und mehrere Polizisten, die eher nach einer Razzia wie bei einem Terroristen bzw. Schwerstkriminellen aussah. Hiergegen wurde unverzüglich Beschwerde eingelegt und das LG Traunstein fertigte im Jahre 2005 einen rechtskräftigen Beschluss an, den man weiter unten nunmehr erstmals einsehen kann. Die Richter des LG Traunstein waren äußerst kompetent und zweifelsfrei völlig klar im Kopf, denn es wurde rechtskräftig festgestellt, dass in Wirklichkeit keine Gefahrenbeweise für mein Medizinprodukt vorlagen und die Hausdurchsuchung rechtswidrig war. Hieran erkennt man die vorsätzliche Verleumdung meines Produktes als möglicherweise gefährlich, um dieses aus dem Verkehr ziehen zu können. Die Pharmaindustrie dürfte es gefreut haben. Die Regierung von Oberbayern als zuständige Überwachungsbehörde für mein Produkt übernahm die primäre, unbewiesene Verleumdung der Strafanzeige von Dr. T. V. und verbot mein Medizinprodukt "effecto" am 18.05.2005 mit der absurden Begründung, es würde sich im Grunde genommen um ein Arzneimittel handeln und deshalb könnten die grundliegenden Anforderungen eines Medizinproduktes nicht erfüllt werden. Im Jahre 2007 ist die Regierung von Oberbayern übrigens nach Abstimmung mit dem eigentlich überhaupt nicht zuständigen BfArM von dieser schwachsinnigen Begründung abgerückt, ohne jedoch die offenkundig rechtswidrige Verbotsverfügung für mein Produkt aufzuheben. Meines Erachtens ist somit ein ganz massiver Korruptionsverdacht indiziert. Ich möchte hiermit dokumentieren, dass niemals reale, wissenschaftliche Gefahrenbeweise für mein Produkt seit inzwischen 20 Jahren vorgelegt werden konnten, aber das Verbot nach wie vor völlige Gültigkeit hat und die EU-Kommission das Ganze unionsrechtswidrig weiterhin trotz besseren Wissens schützt. Es laufen aber derzeit diverse juristische Maßnahmen und zu viel möchte ich noch nicht verraten. Wen die ganze unglaubliche und wahre Geschichte hinter diesem andauernden Skandal interessiert, dem empfehle ich eine spannende Lektüre meines Buchs und der Biografie "Die Asthma-Lüge", erhältlich bei Amazon.

Beschluss des LG Traunstein vom 28.09.2005
Beschluss LG Traunstein vom 28.09.2005.p[...]
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Donnerstag, den 16.08.2018: Urteilsverkündung in der Rs. C-346/17 P

 

Am Donnerstag, den 06.09.2018 wird das Urteil in der Rs. C-346/17 P (Klein gegen EU-Kommission) verkündet.

 

Mittwoch, den 15.08.2018: Das Buch "Die Asthma-Lüge" von Christoph Klein wird in die englische Sprache übersetzt

 

Seit rund 6 Wochen wird von einem professionellen, amerikanischen Übersetzer an der englischen Übersetzung des deutschprachigen Sachbuchs "Die Asthma-Lüge" von Christoph Klein gearbeitet. Die Übersetzungsarbeiten werden voraussichtlich im Verlauf des September 2018 fertiggestellt sein.

Montag, den 23.04.2018: Petition im Europäischen Parlament zur Erhöhung der Richterzahl beim EuGH und EuG

 

Ich habe heute vom Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments Post zu einer Petition erhalten, die ich im Jahre 2013 eingereicht hatte. Ich bin ein wenig stolz darauf, dass die Erhöhung der Richterzahl beim EuG und EuGH auch auf meine Initiative mitgewachsen ist, was jedoch kaum ein Mensch weiß. Übrigens, die von mir prognostizierten Widerstände kamen tatsächlich vom Rat, was kein Wunder ist, denn die einzelnen Staaten sitzen regelmäßig wegen Vertragsverletzungen selber auf der Anklagebank des Gerichtshofs. Somit hatte der Rat - sprich die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten - kein großes Interesse an einem effizienteren Europäischen Gerichtshof. Dies erklärt, warum der Rat solange gegen die Vorschläge des Parlaments gemauert hat. Letztendlich hat sich jedoch das Gute durchgesetzt und ich habe dazu beitragen können, dass es mehr Richter und somit eine Entlastung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) und Europäischen Gericht (EuG) gibt. Jedoch hat es sehr lange gedauert. Die heutige Nachricht des Parlamentes zu meiner damaligen Petition kann nachfolgend heruntergeladen und eingesehen werden. Da das Dokument eine Dateigröße von rund 1,8 MB hat, kann das herunterladen etwas dauern.

Petition Nr. 0285/2013 von Christoph Klein
Petition von Christoph Klein im Europäischen Parlament zur Erhöhung der Richterzahl beim EuGH und EuG.
Petition 0285 aus 2013 von Christoph Kle[...]
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Mittwoch, den 21.03.2018: Schlussanträge des Generalanwaltes Yves Bot in der Rs. C-346/17 P

 

Hier können nunmehr die Schlussanträge des Generalanwaltes Yves Bot zur Rs. C-346/17 P eingesehen werden, die am heutigen Tag veröffentlicht wurden. Der Generalanwalt empfiehlt das Urteil des EuG in der Rs. T-309/10 RENV aufzuheben und die Rechtssache an das Gericht zurückzuweisen. Es bleibt abzuwarten, ob der Gerichtshof die Rechtssache tatsächlich zurückweist oder ein Zwischenurteil gegen die EU-Kommission fällt, auf jeden Fall ist dies ein positives Signal. Im Verlauf der nächsten 3 Monate wird mit dem Urteil gerechnet.

Freitag, den 19.01.2018: Entscheidung der Ombudsfrau zur Beschwerde 1435/2017/JAS

 

Die Europäische Ombudsfrau hat nunmehr eine Entscheidung bezüglich der aktuellsten Beschwerde in der "Affaire atmed" getroffen, da die EU-Kommission völlig unerwartet nun doch das von mir gewünschte Gesprächsprotokoll zwischen dem damals zuständigen EU-Kommissar John Dalli bzw. der EU-Kommission mit dem deutschen Bundesgesundheitsministerium vom 24.03.2011 ausgehändigt hat. Die Kommission hatte am Anfang die Herausgabe durch das BMG verweigert, weshalb dieses mir die Herausgabe mit dem Hinweis verweigerte, dass im Falle der Offenlegung dieses Dokumentes bzw. Gesprächsprotokolls die internationalen Beziehungen gefährdet werden könnten. In der Tat ist das Protokoll mehr als brisant, denn aus diesem geht eindeutig hervor, dass der damals zuständige Kommissar John Dalli bewusst vorsätzlich für das Treffen von seinen Mitarbeitern falsch und insbesondere unvollständig informiert wurde, um mein Medizinprodukt weiterhin vom gemeinsamen Binnenmarkt fernzuhalten. Sofern John Dalli richtig und vollständig von seinen damaligen Mitarbeitern informiert worden wäre, wäre der Marktzugang für mein sicheres und nützliches Medizinprodukt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schnellstmöglich sofort wieder ermöglicht worden. Man könnte dies schlichtweg als riesigen Skandal bezeichnen, der einen ganz massiven Korruptionsverdacht untermauert. Es kann damit gerechnet werden, dass in den nächsten Monaten interessante Enthüllungen erfolgen werden, die in der Geschichte der EU beispiellos sein dürften. Die Ombudsfrau hat übrigens die Kommission mit der aktuellen Entscheidung wiederholt gerügt, die hier einsehbar ist.

Freitag, den 12.01.2018: Mündliche Verhandlung in der Rs. C-346/17 P beim EuGH

 

Am Donnerstag, den 08. Februar 2018, findet die öffentliche Verhandlung im anhängigen Rechtsmittelverfahren gegen die EU-Kommission um 09.30 Uhr beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der "Affaire atmed" in Luxemburg statt. Interessierte Besucher sowie Medienvertreter können dieser Verhandlung beiwohnen, da diese für jeden Menschen öffentlich ist, sofern man sich am Eingang des Gerichtshofs mit einem Ausweis legitimieren kann. Medienvertreter müssen sich jedoch bei der Pressestelle des Gerichtshofes vorher akkreditieren. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden bei dieser spannenden Verhandlung der Bayerische Rundfunk und weitere Medienvertreter anwesend sein und nachfolgend darüber berichten.

 

Montag, den 12.12.2017: Deutsche Übersetzung des Missstandsberichtes der Ombudsfrau liegt vor

 

Nunmehr kann die deutsche Übersetzung der Empfehlung und des Missstandsberichts der Europäischen Ombudsfrau zur Beschwerde 445/2016/JAS nachfolgend heruntergeladen und eingesehen werden. Den Link zum Bericht auf der Homepage der Ombudsfrau finden Sie hier.

Deutschsprachiger Bericht der Europäischen Ombudsfrau zur Beschwerde 445/2016/JAS
Deutschsprachiger Missstandsbericht der Europäischen Ombudsfrau zur Beschwerde 445/2016/JAS von Christoph Klein über Missstände bei der EU-Kommission
Deutsche Übersetzung Missstandsbericht z[...]
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Freitag, den 24.11.2017: Ein weiterer Teilerfolg in der "Affaire atmed"

 

Empfehlung und Missstandsbericht der Europäischen Ombudsfrau zur Beschwerde 445/2016/JAS von Christoph Klein über Missstände bei der EU-Kommission

 

Es konnte nach einem anderthalbjährigen Kampf ein weiterer, sehr bedeutender Teilerfolg in der "Affaire atmed" erzielt werden. Die Kommission hat mir in weit über 10 Jahren noch niemals eine vollständige Akteneinsicht in meine eigenen Akten ermöglicht, mit der abwegigen und absurden Begründung, dass diese Dokumente im Falle einer Veröffentlichung zu einer fehlgeleiteten Diskussion in der Öffentlichkeit führen könnte, die u. a. das gesamte noch anhängige Gerichtsverfahren beim Europäischen Gerichtshof zu ihren Ungunsten beeinflussen könnte und sie hierdurch um ihre Verteidigungsrechte gebracht würde. Es stellt sich jedoch hierbei die Frage, wie ein unabhängiges, neutrales und objektives Gericht eine richtige und faire Entscheidung treffen kann, wenn nicht alle Unterlagen für eine neutrale Gesamtbeurteilung von Anfang an auf dem Tisch lagen bzw. wenn möglicherweise beweiserhebliche Dokumente während des Gerichtsverfahrens ständig unterdrückt wurden? Wie sollte dann überhaupt grundsätzlich eine objektive Entscheidung im Sinne eines fairen Verfahrens von einem Gericht möglich sein?

 

Im deutschen Zivilrecht gibt es den § 138 ZPO, der vorgibt, dass eine Wahrheitspflicht von den Prozessbeteiligten eingehalten werden muss, denn alles andere stellt eine Manipulation dar, die strafrechtlich unter den § 263 StGB fällt (Prozessbetrug). Es kann sich somit nur um einen schlechten Witz der Kommission handeln, denn hierdurch sollte mir ganz offenkundig eine Beweisführung bezüglich meiner anhängigen Schadensersatzklage seit dem 15.09.2011 - nunmehr bereits zum zweiten Mal im Rechtsmittel Rs. C-346/17 P beim EuGH - von Anfang an bereits zum Zeitpunkt meiner ursprünglichen Klageerhebung vereitelt werden. Nach dem deutschen und österreichischen Strafrecht könnte es sich hierbei um eine Prozessmanipulation durch eine vorsätzliche Urkundenunterdrückung der Kommission handeln, denn hierdurch wurde mir von Anfang an eine vollständige Beweisführung vereitelt.

 

Es bleibt abzuwarten, wie der Gerichtshof diese u. a. gerügten Manipulationen im aktuellen Rechtsmittel bewertet. Es gibt hierfür den Begriff "ordre public", der gemäß der Grundrechtecharta unter den Oberbegriff eines "fairen Verfahrens" gemäß Art. 47 GRC fällt. Eine Prozessmanipulation oder ein Prozessbetrug würden also gemeinschaftsrechtlich betrachtet eigentlich eine grobe Verletzung des "ordre public" bedeuten, wenn man das deutsche und/ oder österreichische Recht zugrunde legt. Bislang gibt es jedoch noch keine eindeutige, europarechtliche Rechtsprechung des Gerichtshofes bei einem offenkundigen Prozessbetrug oder einer Prozessmanipulation durch ein Unionsorgan im Sinne einer Verletzung des Art. 47 GRC. Aufgrund der offenkundigen, eklatanten und unzähligen Missstände bei der Kommission in inzwischen über einem Jahrzehnt habe ich deshalb kontinuierlich auch diverse Abgeordnete des Europäischen Parlamentes über den Fortgang des Verfahrens ständig informiert, um mich hierdurch abzusichern. Es dürfte außer Zweifel stehen, dass die Kommission ganz offenkundig extrem selbstbelastende und politisch gefährliche Dokumente zurückhält, um hierdurch weiterhin einen gewaltigen, politischen Skandal unter den Teppich zu kehren. Wer nichts zu verbergen hat, arbeitet völlig transparent und verbirgt nichts und die Organe der EU haben die vertragliche Verpflichtung zur Transparenz.

 

Der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sowie Vizepräsident Frans Timmermans und deutsche Kommissar Günther Oettinger - der auch für die Antikorruptionsbehörde "OLAF" zuständig ist - müssen nachweislich spätestens seit Frühjahr 2017 persönliche Kenntnisse über die eklatanten Missstände bei der Kommission haben - denn sie wurden mit diversen Schreiben auf die eklatanten Missstände aufmerksam gemacht -. Trotz diesen Wissens unterstützt Jean-Claude Juncker jedoch weiterhin seine Kommissionsdienststellen bei der Vertuschung des Skandals um die "Affaire atmed", was nach den internenen Dienstvorschriften als offenkundiges Dienstvergehen eingestuft werden könnte. Herr Juncker hat gegenüber der Europäischen Ombudsfrau höchstpersönlich mit seiner Unterschrift die Einstellung seiner Kommissions-Dienststellen verteidigt, warum die Dokumente in meiner Sache der Geheimhaltung unterworfen wurden. Es wird hiermit offenkundig, dass dieser Skandal von der Kommissionsspitze weiterhin vertuscht werden soll. Inwieweit das Europäische Parlament mit diesem Wissen dem unlauteren Treiben der Kommission weiterhin ohne entsprechende parlamentarische Maßnahmen zusieht, bleibt anzuwarten.

 

Nunmehr hat die Europäische Ombudsfrau nach Abschluss ihrer umfangreichen Untersuchungen eine öffentliche Empfehlung und einen Missstandsbericht veröffentlicht - was selten vorkommt -, der am Freitag, den 24.11.2017 der Kommission übermittelt wurde und den man nachfolgend als PDF-Dokument runterladen kann. Sofern die Kommission weiterhin eine Akteneinsicht bis Anfang März verweigert, kann die Ombudsfrau einen Sonderbericht im Europäischen Parlament einbringen, der zu parlamentarischen Untersuchungen und eine Entschließung führen kann. Die Einbringung eines Sonderberichtes wegen Missständen führte 1999 z. B. zum Rücktritt der gesamten Kommission Santer - siehe hierzu auch den Korruptionsskandal um Édith Cresson -.

 

Hier findet man den Link zur Empfehlung und dem Missstandsbericht zur Beschwerde 445/2016/JAS auf der offiziellen Homepage der Europäischen Ombudsfrau, der unzumutbare Missstände bei der Kommission aufdeckt und diese anprangert. Hieran erkennt man zugleich, dass noch einige Institutionen der EU gut funktionieren und sauber, korrekt und transparent im Interesse und Sinne der EU-Bürger arbeiten. Nicht alles ist also schlecht bei der EU. In diesem Sinne drücke ich mein herzliches Dankeschön für die gute Arbeit der Ombudsfrau und an ihr gesamtes Team aus und würde mir eine lückenlose Aufklärung und parlamentarischen Untersuchung im Interesse aller EU-Bürger wünschen. Es bleibt zu hoffen, dass das EU-Parlament zum gegebenen Zeitpunkt ebenfalls seinen Überwachungs- und Kontrollpflichten und Möglichkeiten im Sinne einer gelebten Transparenz und parlamentarischen Kontrolle hinterher kommt, um diesen Skandal lückenlos aufzuklären.

Englischsprachiger Bericht der Europäischen Ombudsfrau zur Beschwerde 445/2016/JAS
Englischsprachiger Missstandsbericht der Europäischen Ombudsfrau zur Beschwerde 445/2016/JAS von Christoph Klein über Missstände bei der EU-Kommission
Missstandsbericht der Ombudsfrau vom 24.[...]
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Sonntag, den 08.10.2017: Hier ein Buchtipp eines Seelenverwandten von mir. Es handelt sich ebenfalls um einen Erfinder, den ich für genial halte und der eine grandiose Technologie entwickelte, die wie bei mir kontinuierlich aus wirtschaftlichen Gründen verhindert wurde, denn die Politik sowie Industrie haben kein Interesse an Einsparungen zu Gunsten des Marktes. Dies deutet eigentlich darauf hin, dass wir keinen freien Wettbewerb haben und vielmehr zwischen den Konkurrenten und Marktteilnehmern offenkundige Marktabsprachen erfolgen, um die Märkte geplant steuern und gezielt bis zum letzten Cent auslutschen zu können. Sozusagen also eine politisch geschützte Planwirtschaft, die Innovationen verhindert. Anstatt aber mit neuen Technologien eine Marktführerschaft im freien und globalen Wettbewerb aufzubauen, werden diese verhindert, was man nur noch als "Blödheit" bezeichnen kann. Vielmehr werden derartige nützliche Innovationen mit allen unlauteren Mitteln und Möglichkeiten bekämpft wie eine Seuche. Deutschland merkt immer noch nicht, dass es am eigenen Ast sägt, auf dem es sitzt, was man als Dummheit bezeichnen kann und früher oder später zum Untergang im internationalen Wettbewerb führen wird, denn gerade die asiatischen Länder helfen ihren Erfindern im Gegensatz zu Deutschland. Das Land der Dichter und Denker war einmal. Vielmehr wird hieran erkennbar, dass eine Industrienation gegen die Wand gefahren wird, denn wer seine klugen Köpfe und auch hervorragenden Einzelerfinder nicht fördert und diese vielmehr verhindert und sogar bekämpft, wird morgen bereits der große Verlierer im globalen Wettbewerb sein. Der Gedanke, dass man hierdurch möglicherweise weltweit führende Schlüsseltechnologien anbietet und hier zu Lande langfristig Arbeitsplätze, Investitionen, Wachstum und höheres Steuer- und Wirtschaftsaufkommen schafft, kommt einer völlig abgedrehten Politelite scheinbar nicht in den Kopf.

 

Die Familie Inge und Karl Herkenrath hatte mir in ihrem neuen Buch eine Seite zu meinem Buch "Die Asthma-Lüge" gewidmet, da es viele Ähnlichkeiten in beiden Fällen gibt und ein klares System der Verhinderung erkennbar wird. Anhand beider Bücher kann man glasklar erkennen - sofern man diese gelesen hat -, wie der Innovationsstandort Deutschland vorsätzlich zum Schutz industrieller Partikularinteressen gegen die Wand gefahren wird, denn es wird nur für den Moment und nicht langfristig gedacht. Das Land der Dichter und Denker war einmal vor langer Zeit, vielmehr kann man von einer flächendeckenden Korruption zum Nachteil der deutschen Bevölkerung ausgehen. Hier finden Sie den Link zum Buch "Erfinder mit langem Atem" von der Familie Herkenrath.

 

Freitag, den 06.10.2017: Neuer Menüpunkt "Termine" eingerichtet. Hier erfahren Sie aktuelle Termine und Veranstaltungen, an denen Sie Christoph Klein persönlich antreffen können.

 

Donnerstag, den 05.10.2017: In der anhängigen Schadensersatzklage von Christoph Klein gegen die EU-Kommission wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) mitgeteilt, dass nunmehr das schriftliche Verfahren abgeschlossen sei.

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© by Christoph Klein, Grossgmain (Letzte Aktualisierung: 11.08.2023)

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